Bestattungen Berger
Bestattungen Berger

Was im Sterbefall zu tun ist

Die meisten Menschen sterben heutzutage in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, hier wird der Arzt vom Pflegepersonal zugezogen.

Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, stehen die Angehörigen vor einer besonders schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen.

 

Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie sich richtig verhalten.

 

Zuerst muss ein Arzt gerufen werden.

 

Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, immer der erste Schritt, um gegebenenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:

  • Wer meldet? (Sagen Sie Ihren Namen)
  • Was ist passiert? (Schildern Sie kurz den Vorfall)
  • Wo ist es passiert? (Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)

Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person.

 

In sonstigen Fällen versuchen Sie immer zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.

 

Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen.
Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.

Das Bestattungshaus Ecker steht Ihnen Tag und Nacht unter der 

Telefonnummer 02631-71277 zur Verfügung.
In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.

 

Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, ist ihre Entscheidung. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung oder die Einäscherung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Tod erfolgen. Wir werden ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen unseres Bestattungshauses.

 

Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Die vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigungen, (Nichtvertraulicher Teil, brauner und weißer Umschlag)
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden


Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

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© Bestattungshaus Thorsten Ecker, Neuwied